Fragen zum Schufa-Eintrag

Eine SCHUFA-Eintragung (oder eine Eintragung bei einem anderen Verzeichnis) erfolgt nur bei unbestrittener Forderung und wenn mindestens zwei Mahnungen über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten erfolgt sind. 

Bereits titulierte Forderungen werden in jedem Fall an die SCHUFA gemeldet. 

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.